FDP: Solingen muss Untätigkeit der Landesregierung bei der Grundsteuer ausbaden
Die FDP Solingen kritisiert die Landesregierung, dass sie nicht für eine landeseinheitliche Entlastung bei den Steuermesszahlen sorgt, um die Verschiebung der Belastung zum Nachteil von Wohngrundstücken zu verhindern. Seit Jahren wird das wertbasierte Bundesmodell („Scholz-Modell“) kritisiert, dass in Nordrhein-Westfalen zur Berechnung der Grundsteuer angewendet wird.
Anfang des Jahres belegten Hochrechnungen, dass es zu einer teils starken Lastenverschiebung zwischen den verschiedenen Grundstücksarten kommen wird. Wohngrundstücke würden um durchschnittlich 20 Prozent mehr belastet, während Eigentümer von Nicht-Wohngrundstücken (z.B. Geschäftsgrundstücken) eine im Durchschnitt 50 Prozent niedrigere Steuerlast zu erwarten haben. Die Freien Demokraten haben die Landesregierung aufgefordert, eine Anpassung der Steuermesszahlen vorzunehmen, um so für Abhilfe zu sorgen. Doch anstatt selbst die Zügel in die Hand zu nehmen, wälzt die Landesregierung nun die Verantwortung auf die Städte ab. Die Kommunen sollen nämlich jetzt zur Verabschiedung gesplitteter Hebesätze verleitet werden. Auch Solingen könnte dann jeweils einen Hebesatz für Wohngrundstücke und einen Hebesatz für Nicht-Wohngrundstücke festlegen. Von Seiten der Kommunen, Immobilienverbände, Eigentümervertreter, Mieterschützer sowie aus der Wirtschaft hagelt es Kritik.
„Die gesplitteten Hebesätze sind nur eine Scheinlösung, denn niemand kann gewährleisten, dass so tatsächlich eine landeseinheitliche Aufkommensneutralität innerhalb der Grundstücksarten hergestellt wird. Solingen darf sich mit dieser Situation nicht zufriedengeben,“ sagt Nina Brattig, Fraktionsvorsitzende der FDP.
„Bereits in den vergangenen Jahren sind die Kosten des Wohnens stark gestiegen. Eine weitere Belastung für Privatpersonen ist nicht vermittelbar, und auch unsere Betriebe dürfen nicht unter dieser politischen Willkür leiden. Die Landesregierung muss durch eine landeseinheitliche und damit verbindliche Entlastung bei den Steuermesszahlen dafür sorgen, dass die Lastenverschiebung zum Nachteil von Wohngrundstücken dauerhaft, flächendeckend und verlässlich ausgeglichen wird, ohne dafür zugleich die Wirtschaft maßlos zu überfordern.“